Entrümpelung von der Steuer absetzen: So sparen Sie bis zu 4.000 €
Wussten Sie, dass Sie die Kosten einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen können? Als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG erstattet das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten – bis zu 4.000 € pro Jahr.
0176 70483933Was ist eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten, aber an einen Dienstleister vergeben werden. Dazu zählen ausdrücklich:
- Entrümpelungen von Wohnungen, Kellern, Dachböden
- Haushaltsauflösungen (auch nach Todesfall)
- Wohnungsauflösungen
- Reinigung und besenreine Übergabe
Was können Sie absetzen?
- Arbeitskosten (Lohn der Helfer, Arbeitsstunden)
- Fahrtkosten zum Einsatzort
- Maschinenkosten (z.B. Geräte für schwere Demontage)
- Nicht absetzbar: Materialkosten, Entsorgungsgebühren, Containerkosten
Rechenbeispiel: So viel sparen Sie
| Gesamtkosten Entrümpelung | 2.400 € |
| davon Arbeitskosten (lt. Rechnung) | 1.800 € |
| davon Entsorgung / Material | 600 € |
| Steuererstattung (20 % von 1.800 €) | 360 € |
Voraussetzungen – darauf müssen Sie achten
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten: Der Anteil der Arbeitskosten muss separat aufgeführt sein.
- Zahlung per Überweisung: Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
- Leistung im eigenen Haushalt: Die Entrümpelung muss in Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück stattfinden.
- Keine Doppelförderung: Wenn die Kosten bereits als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, ist § 35a nicht möglich.
„Wir stellen Ihnen eine saubere Rechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten aus – genau so, wie das Finanzamt es verlangt."
Oliver Bock, Inhaber HaDiCo
So gehen Sie vor
- Entrümpelung beauftragen – z.B. bei HaDiCo in Mönchengladbach
- Per Überweisung bezahlen – niemals bar
- Rechnung aufbewahren – Arbeitskosten müssen separat stehen
- In der Steuererklärung eintragen – Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen", Zeile 5
Auch für Erben und Angehörige
Wenn Sie eine Wohnung eines verstorbenen Angehörigen auflösen, können Sie die Kosten ebenfalls absetzen – vorausgesetzt, die Immobilie gehört Ihnen oder Sie sind Mieter. Auch bei einem Seniorenumzug gilt § 35a.
Telefon 0176 70483933
Wir beraten Sie gerne – auch zum Thema steuerlich absetzbare Rechnung.
Rechnung für das Finanzamt
Jede HaDiCo-Rechnung weist Arbeitskosten separat aus – für Ihre Steuererklärung.