Samstag, 10 Uhr. Die Wohnung ist leer, die Böden sind gefegt, der Umzugswagen längst weg. Dann kommt der Vermieter, Klemmbrett in der Hand, und fährt mit dem Finger über die Fensterbank.

Solche Szenen spielen sich jedes Wochenende in Deutschland ab. Der Grund ist fast immer derselbe: ein einziges Wort im Mietvertrag, das jeder kennt, aber kaum jemand genau versteht – besenrein.

Zeit, mit den häufigsten Irrtümern aufzuräumen.

Erst mal die Fakten: Was sagt das Gericht?

Der Bundesgerichtshof hat den Begriff 2006 eingegrenzt (Urteil vom 28.06.2006, Az. VIII ZR 124/05). Seine Kernaussage: Wer eine Wohnung besenrein zurückgeben muss, schuldet die Beseitigung grober Verschmutzungen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Was genau „grob“ ist, hat das Gericht offengelassen. Aus der Praxis hat sich aber ein ziemlich klares Bild ergeben. Und das räumt mit einigen Mythen auf.

Mythos 1: „Besenrein heißt, die Wohnung muss blitzsauber sein.“

Falsch. Besenrein ist keine Grundreinigung. Es reicht, die Böden gründlich zu fegen oder zu saugen und groben Schmutz zu entfernen. Niemand kann verlangen, dass Sie Fugen schrubben oder Böden polieren – es sei denn, Ihr Mietvertrag enthält eine wirksame Klausel zur Endreinigung.

Mythos 2: „Die Fenster muss ich auf jeden Fall putzen.“

Meistens falsch. Fenster müssen bei einer besenreinen Übergabe grundsätzlich nicht geputzt werden. Die Ausnahme: grobe Verschmutzungen wie Klebereste oder selbst angebrachte Folien. Die müssen weg – genauso wie Aufkleber auf Fliesen, Türen oder Heizkörpern.

Mythos 3: „Spinnweben im Keller? Die sieht doch keiner.“

Falsch – und genau daran scheitern viele Übergaben. Spinnweben zählen zu den groben Verschmutzungen, und zwar auch im Keller. Überhaupt gilt: Keller, Dachboden, Garage und Balkon gehören zur Wohnung. Sie müssen genauso leer und gefegt sein wie das Wohnzimmer.

Mythos 4: „Besenrein heißt, ich muss auch streichen.“

Falsch. Streichen gehört zu den sogenannten Schönheitsreparaturen – und die haben mit „besenrein“ nichts zu tun. Ob Sie renovieren müssen, hängt allein davon ab, ob Ihr Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel enthält. Viele Klauseln, gerade in älteren Verträgen, sind unwirksam. Ein kurzer Check beim Mieterverein kann hier viel Geld sparen.

Mythos 5: „Jedes Dübelloch muss zugespachtelt werden.“

In der Regel falsch. Eine übliche Anzahl von Dübellöchern gilt als normale Abnutzung. Wer ein Bild, ein Regal und einen Spiegel aufgehängt hat, muss sich keine Sorgen machen. Anders sieht es aus, wenn die Wand aussieht wie ein Schweizer Käse.

Mythos 6: „Die Einbauküche lasse ich einfach da – der Nachmieter freut sich.“

Riskant. Alles, was Sie selbst eingebaut haben – Küche, Regale, Lampen, Trennwände –, müssen Sie grundsätzlich wieder entfernen. Bleiben darf es nur, wenn der Vermieter oder Nachmieter die Übernahme ausdrücklich zusagt. Am besten schriftlich.

Der Spickzettel für den Übergabetag

Wer diese Punkte abhakt, geht entspannt in den Termin:

  1. Alle Räume leer – inklusive Keller, Dachboden, Garage und Balkon
  2. Eigene Einbauten entfernt oder Übernahme schriftlich vereinbart
  3. Böden gefegt, grober Schmutz, Spinnweben und Klebereste entfernt
  4. Zählerstände abgelesen und fotografiert
  5. Jeden Raum fotografiert – mit Datum
  6. Alle Schlüssel dabei, auch für Keller und Briefkasten
  7. Übergabeprotokoll gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben

Profi-Tipp: Unterschreiben Sie nie ein Protokoll, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Notieren Sie Ihre abweichende Sicht direkt daneben.

Und wenn einfach die Zeit fehlt?

Die meisten Probleme bei der Übergabe entstehen nicht durch schlechte Absicht, sondern durch Zeitnot. Die Kündigungsfrist läuft ab, der neue Job beginnt – oder man muss die Wohnung der verstorbenen Mutter räumen und steht vor 40 Jahren Hausstand.

Genau dafür gibt es Entrümpelungsbetriebe: Sie räumen alles aus, entsorgen fachgerecht und übergeben die Wohnung besenrein – meist an einem einzigen Tag. Noch verwertbare Möbel oder Geräte werden dabei oft mit dem Preis verrechnet.

Kurz und knapp: FAQ

Was passiert, wenn die Wohnung nicht besenrein ist?
Der Vermieter kann die Kosten für Reinigung oder Räumung verlangen und unter Umständen mit der Kaution verrechnen. In der Regel muss er Ihnen vorher aber die Chance geben, nachzubessern.

Muss ich bei der Übergabe dabei sein?
Nein. Eine Vertrauensperson kann das mit schriftlicher Vollmacht für Sie übernehmen.

Darf der Vermieter eine professionelle Endreinigung verlangen?
Nur, wenn das wirksam im Mietvertrag vereinbart ist.

Fazit

Besenrein heißt: leer, gefegt, ohne groben Schmutz. Nicht mehr – aber eben auch nicht weniger. Wer das weiß und den Keller nicht vergisst, erlebt am Übergabetag keine bösen Überraschungen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfragen helfen Mietervereine oder Fachanwälte für Mietrecht.

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